COVID 19

Wie im Gesetzesdekret vom 23. Juli 2021, Nr. 105 über „Dringende Maßnahmen zur Bewältigung des epidemiologischen Notfalls durch COVID-19 und zur sicheren Ausübung sozialer und wirtschaftlicher Aktivitäten“ ist ab dem 6. August 2021 die Verwendung der grünen Zertifizierung (Green Pass) vorgesehen.

Für Personen über 12 Jahre ist es möglich Einlass in die unten aufgeführten Dienstleistungen mit folgenden Punkten zu haben:

  • Covid-19 Grüne-Zertifizierungen (Green Pass), mit mindestens der ersten Sars-CoV-2-Impfdosis oder die nachweisbare Genesung von einer Sars-CoV-2-Infektion (gültig für 6 Monate);
  • Durchführung eines Molekular (PCR) oder Antigen Schnelltests mit negativem Ergebnis (gültig für 48 Stunden).

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten und sozialen Bereiche, für die eine Zertifizierung erforderlich ist, sind:

  • Restaurant-service von allen Einrichtungen zum Verzehr im Innenbereich;
  • öffentliche Shows, Events und sportliche Veranstaltungen;
  • Museen und weitere Institute für Kultur und Ausstellungsorte;
  • Schwimmbäder, Schwimmzentren, Fitnessstudios, Mannschaftssportarten, Wellnesszentren auch innerhalb von Unterkünften, beschränkt auf geschlossene Orte;
  • Festivals und Messen, Konferenzen und Kongresse, Themen und Vergnügungsparks;
  • Kulturzentren, Sozial- und Freizeitzentren, beschränkt auf Indoor-Aktivitäten und ausgenommen Bildungszentren für Kinder, Sommerzentren und damit verbundene Restaurantdienstleistungen; Spielräume, Wetträume, Bingohallen und Kasinos;
  • öffentliche Wettbewerbe.

Aktuell ist die Zertifizierung nicht nötig in den folgenden Fällen:

  • in Hotels und angeschlossenen Restaurants, für Kunden, die in der Anlage wohnen (falls Restaurantgäste nicht im Hotel wohnen, müssen diese ein Zertifikat vorlegen);
  • Kirchen und Andachtsorte;
  • Restaurants mit Tischen im Freien und Verzehr an der Theke;
  • Badeanlagen und Freistrände;
  • Freibäder und sportliche Aktivitäten im Freien.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZU GENOMMENEN MASSNAHMEN

Allgemeine Richtlinien:

Es bleiben einige Grundregeln der Prävention und Sicherheit:

  • der Zugang nach Reservierung ist in den Badeanstalten privilegiert. Auch an den freien Stränden ist eine Buchung (via J.Beach App) erforderlich. Ausstattung wie Sonnenliegen, Liegestühle, Sonnenschirme etc. werden bei jedem Personen- oder Familienwechsel, bzw. am Ende des Tages desinfiziert. Eine häufige Reinigung und Desinfektion der Gemeinschaftsräume, Duschen und Kabinen ist ebenfalls gewährleistet.
  • es ist möglich, sportliche Aktivitäten im Freien durchzuführen, wobei Abstände eingehalten und Ansammlungen vermieden werden müssen.
  • für Reisen aus dem Ausland gelten zusätzlich zu diesen Beschränkungen die spezifischen Bestimmungen für jeden ausländischen Staat, die auf der institutionellen Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit verfügbar sind.

RICHTLINIEN ZUR REDUZIERUNG EINER ANSTECKUNG

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